Einreichfristen

StudieneinsteigerInnen können ihren Antrag für eine Prämie für Studieneinsteiger zum Beginn ihres ersten Studiensemesters zwischen zwischen 1. und 31. Oktober bzw. 1. und 31. März einreichen.

Studierende höherer Semester können ihren Antrag für ein Leistungsstipendium für Studierende rückwirkend für das abgelaufene Studiensemester bzw. Studienjahr jeweils zwischen 1. und 31. Oktober einreichen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Zusatzförderung für Studierende, so können Sie dieses gleichzeitig mit einem Leistungsstipendium beantragen.

Anträge für ergänzende Förderungen z.B. für eine Zusatzausbildung können jederzeit eingereicht werden, sofern Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Prämie für Studieneinsteiger

Um eine Prämie für Studieneinsteiger zu beantragen, folgen Sie bitte diesem Link.

Leistungsstipendium und Zusatzförderung

Um ein Leistungsstipendium für Studierende bzw. ein Leistungsstipendium gemeinsam mit einer Zusatzförderung zu beantragen, folgen Sie bitte diesem Link​​​​​​​.

Ergänzende Förderungen

Um eine ergänzende Förderung z.B. zur Finanzierung einer individuellen Zusatzausbildung zu beantragen, senden Sie bitte ein formloses Bewerbungsschreiben per Mail oder Post an:

TalenteStiftung Günther Berghofer
Bergwerkstraße 22
A-6130 Schwaz
office@talentestiftung.at​​​​​​

Bitte vergewissern Sie sich vor Ihrer Bewerbung, dass Sie die entsprechenden Voraussetzungen für die Zuerkennung einer ergänzenden Förderung erfüllen.

Auf die Vergabe von Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergaberichtlinien können durch die Berghofer-Privatstiftung jederzeit einseitig geändert werden.

Nach oben