Antragstellung

Voraussetzung ist eine Empfehlung durch die Schwerpunktschule. Diese gibt der TalenteSTIFTUNG die ausgezeichneten SchülerInnen inkl. Kontaktdaten bekannt, die anschließend durch die TalenteSTIFTUNG über die Empfehlung informiert werden. Danach kann sich der Schüler/die Schülerin online mit den erforderlichen Unterlagen um die Schülerprämie bewerben.

Auf die Vergabe von Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergaberichtlinien können durch die TalenteStiftung jederzeit einseitig geändert werden.

Einreichbedingungen und Einreichfristen

Bitte die Einreichbedingungen und die Einreichfristen beachten.

Einreichbedingungen:

  • Die Talentestiftung hat mich bereits kontaktiert 
  • Semesterzeugnis des vorletzten Schuljahres
  • Abschlusszeugnis des vorletzten Schuljahres
  • Semesterzeugnis des letzten Schuljahres, falls vergeben – (das Gymnasium vergibt kein Semesterzeugnis in der Maturaklasse)
  • Abschlusszeugnis des letzten Schuljahres
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf mit Foto

Einreichfrist: 5. Mai bis 30. Mai

Antrag

Hier können Sie sich bewerben. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.

(Straße, PLZ, Ort, Land)

Bei Minderjährigen:

Freigabe durch die Eltern durch separates, formloses E-Mail an: office@talentestiftung.at

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Förderung von Schüler/-innen, zur Prüfung von entsprechenden Anträgen und Antragsvoraussetzungen und zur Auszahlung der Stipendien. Verantwortlicher: Berghofer Privatstiftung, Bergwerkstr. 22, A-6130 Schwaz. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter: www.talentestiftung.at/datenschutz

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

Nach oben