Die TalenteStiftung Günther Berghofer unterstützt exzellente Studierende durch eine einmalige Prämie für Studieneinsteiger und in der Folge durch ein Leistungsstipendium. Exzellente, sozial benachteiligte Studierende können darüber hinaus eine Zusatzförderung beantragen.

Bitte beachten Sie dazu die Einreichbedingungen sowie die Einreichfristen.

Schwerpunkteinrichtungen

Die Förderungen richten sich an Studierende der Studienrichtungen Natur- (Chemie / Physik), Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften, Verfahrenstechnik sowie vergleichbare Studienrichtungen an Universitäten und Fachhochschulen im deutschsprachigen Raum wie z.B. folgende:

  • Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
  • Montanuniversität Leoben
  • Universität Wien
  • TU Wien
  • TU Graz
  • ETH Zürich
  • TU München
  • Universität Stuttgart
  • MCI Innsbruck
  • FH Kufstein

Prämie für Studieneinsteiger

Studierende, die zuvor eine Leistungsprämie für Schüler der TalenteStiftung Günther Berghofer erhalten haben und unmittelbar nach der Matura oder nach Ableistung des Präsenzdienstes ihr Studium beginnen, können eine Prämie für Studieneinsteiger in Höhe von einmalig € 500,– beantragen. Die Antragstellung erfolgt im März bzw. Oktober für das jeweils beginnende Semester.


Leistungsstipendium für Studierende

Exzellente Studierende ab dem 2. Studiensemester, die eine Prämie für Studieneinsteiger oder bereits einmal Leistungsstipendium erhalten haben, können ein Leistungsstipendium beantragen, sofern sie folgende Fördervoraussetzungen erfüllen:

2. Semester: Erfolgreich absolvierte Studieneingangsphase, 50 ECTS-Punkte in den ersten beiden Semestern
ab 3. Semester: 30 ECTS-Punkte pro Semester / 60 pro Studienjahr
Masterstudium: Bachelorstudium in Mindeststudiendauer, 30 ECTS-Punkte pro Semester / 60 pro Studienjahr

Darüber hinaus werden weitere Kriterien wie ehrenamtliches Engagement, Zusatzausbildungen, Soft Skills etc. miteinbezogen.

Die Förderung beträgt maximal € 2.000,– pro Studierenden und Studiensemester und kann einmal jährlich im Oktober rückwirkend für das abgelaufene Studienjahr beantragt werden.


Zusatzförderung für Studierende

Exzellente, sozial benachteiligte Studierende, die ein Leistungsstipendium erhalten, können darüber hinaus eine Zusatzförderung beantragen. Voraussetzung dafür ist neben der Zuerkennung eines Leistungsstipendiums der TalenteStiftung Günther Berghofer die Vorlage eines positiven Bescheides der Studienbeihilfestelle des jeweiligen Landes.

Die Zusatzförderung beträgt maximal € 2.000,– pro Studierendem und Studienjahr; die Förderung wird als Zuschuss (additiv) zu einem Leistungsstipendium vergeben und gemeinsam mit diesem beantragt.


Ergänzende Förderungen

Stipendiaten, die eine Förderung der TalenteStiftung Günther Berghofer erhalten haben, kann darüber hinaus eine einmalige individuelle Zusatzausbildung in den Bereichen Management, Wirtschaft, Rhetorik, Präsentationstechniken o.Ä. ermöglicht werden. Diese erfolgt vorwiegend in Form von kompakten Seminaren an renommierten Instituten oder im Rahmen des Ausbildungsprogrammes der 
ADLER-Werk Lackfabrik.

Um eine derartige Förderung zu erhalten, können Stipendiaten frühestens ab Erreichen des Bachelor-Titels einen Antrag an die Talente-
Stiftung Günther Berghofer stellen.

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